
Hatte Ihr Flugzeug Verspätung?
Gerade in unserem Münchner Hotel kommen immer wieder genervte Gäste vom nahegelegenen Hauptbahnhof. “Der Zug hatte Verspätung, Anschlußzug deswegen verpaßt, S-Bahn ausgefallen, Flugpersonal streikte, Vulkan ausgebrochen und vieles, vieles mehr”.
Manchmal ist die Bahn oder die Fluggesellschaft selbst dran schuld, manchmal können sie wirklich nichts dafür. Aber egal wie, den Reisenden steht meist eine Entschädigung zu. Nur wissen dies die Gäste oft nicht.
Hier finden Sie die neuesten Passagierrechte bei Verspätungen:
Für Fluggesellschaften gibt es eine entsprechende Verordnung schon seit 2004, für Bus- und Fährunternehmen erst seit Juli/August diesen Jahres.
Flug: 2 bis 4 Std. Verspätung der Abreise: Erfrischungen und Mahlzeiten (der Wartezeit angemessen)
Bus: über 2 Std. Verspätung der Abreise: Ersatzbeförderung oder Fahrpreiserstattung. Ist die Ersatzbeförderung unmöglich, dann Fahrpreiserstattung und 50% Schadenersatz. 

Hier wird auch das Hotel bezahlt. Übertreiben darf mans allerdings nicht!
Fähre: über 90 Min.: Gutschein für Ersatzbeförderung oder Fahrpreiserstattung. Ist eine Übernachtung erforderlich, werden Hotelkosten bis 120,–Euro erstattet.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf: www. soep-online.de
Nichtsdestotrotz wünschen wir all unseren Hotelgästen pünktliche An- und Abreisen!
Euer Münchner Hotel Monaco Team